AIRPORT PARKING MALLORCA

Términos y Condiciones Generales

Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Version vom 9. Juli 2009

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UND BETRIEBSVORSCHRIFTEN

                Airport Parking Mallorca

www.airport-parking-mallorca.com

Artikel 1

DEFINITIONEN

  • Für alle Zwecke vereinbaren die Parteien Folgendes:
  1. Unternehmen: Ipark Estacionamientos y Servicios de Movilidad S.A.U. mit CIF A 01516640 und Anschrift Camino de las Ceudas 2, 1. Stock, Las Rozas, PLZ 28232 Madrid.
  2. Airport Parking Mallorca: oder nur „Parkplatz“, geleitet von dem Unternehmen (Ipark S.A.U.), im Freien oder überdacht und mit strenger Zutrittskontrolle für Drittpersonen. Enthalten sind Einrichtungen anderer Betreiber, die sich im Umkreis von 6 km befinden und mit denen Airport Parking Mallorca eine Vereinbarung hat.
  3. Kunde: Einzelne Personen oder Gesellschaft, die den Parkplatz unter den in diesem Vertrag vorgesehenen Bedingungen nutzen werden.
  4. Fahrzeug: Fahrzeug, Auto oder Motorrad, über das der Kunde, gleich aus welchem Rechtstitel, verfügt. Nicht darin enthalten sind jegliche Zubehöre, die nicht in das Fahrzeug eingebaut sind und die gestohlen werden könnten.
  5. Flughafen: Der internationale Flughafen Palma de Mallorca, in dessen unmittelbarer Nähe sich das Airport Parking Mallorca befindet.

 

Artikel 2

VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung der Parkeinrichtungen von Airport Parking Mallorca und anderer Betreiber, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca im Umkreis von 6 km haben,  für die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarte Vertragsdauer, vorbehaltlich der in den folgenden Klauseln genannten sonstigen Bedingungen.

Artikel 3

VERTRAGSDAUER

Dieser Vertrag hat die jeweils zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarte Dauer, unbeschadet der Tatsache, dass diese Laufzeit durch Kommunikation zwischen den Parteien verlängert oder verkürzt werden kann.

Bei im Voraus gebuchten bzw. bezahlten Reservierungen sind Stornierungen mit weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit und Terminänderungen kostenlos. Soll der Kunde dennoch die Daten der Reservierung ändern wünschen, muss er/sie die Stornierung beantragen und erneut buchen.

 

Dieser Vertrag kann in folgenden Fällen automatisch storniert werden:

  • Verzögerte Übergabe des Fahrzeugs. Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von 120 Minuten nach der reservierten Zeit abliefert, wird die Reservierung storniert.
  • Vertragsbruch durch den Kunden.
  • Wenn das Parkhauspersonal es für angebracht hält (Respektlosigkeit, Körperverletzungen, wiederholte Nichteinhaltung der Parkbedingungen usw.)

 

Artikel 4

BEDINGUNGEN

  • Unbeschadet der weiteren Vertragsbestimmungen werden dem Kunden bei Unterzeichnung dieses Vertrages die folgenden Leistungen zugesichert:
  1. Unterbringung des Fahrzeugs auf dem Parkplatz von Airport Parking Mallorca oder in Einrichtungen anderer Betreiber, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca in einem Umkreis von 6 km für die Dauer dieses Vertrags haben.
  2. Airport Parking Mallorca behält sich das Recht vor, das Fahrzeug zwischen den Parkplätzen und Einrichtungen anderer Betreiber zu bewegen, die über eigene Parkplätze und Anlagen verfügen, um die vorhandenen Parkplätze besser zu optimieren.
  3. Die Abholung des Fahrzeugs des Kunden vom Flughafen (Valetservice/Driver Car) bis zum Airport Parking Mallorca und umgekehrt wird gemäß den vorherigen Bestimmungen zwischen den Parteien von ordnungsgemäß ausgewiesenen und autorisierten Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt.
  4. Der Transfer vom Parkplatz Airport Parking Mallorca zum Flughafen und umgekehrt ist für den Kunden kostenlos. In spezifischer Übereinstimmung mit dem Kunden wird der Transfer von dem Unternehmen organisiert.
  5. Sonstige Leistungen, die von dem Unternehmen erbracht werden können, wie beispielsweise das Waschen des Fahrzeugs, das Bringen des Fahrzeugs in die Werkstatt, das Wechseln der Batterie usw. können von dem Unternehmen jederzeit angeboten und konkret mit dem Kunden vereinbart werden.
  • Die Zuweisung der im vorhergehenden Punkt genannten Leistungen setzt Folgendes voraus:
  1. Der Schlüssel des Fahrzeugs wird vom Kunden bei der Abgabe des Fahrzeugs bei Airport Parking Mallorca oder bei der Abholung des Fahrzeugs am Flughafen (Valetservice/Driver Car) an autorisierte Vertreter des Unternehmens übergeben, die das Fahrzeug in den Einrichtungen von Airport Parking Mallorca oder in den Einrichtungen anderer Betreiber, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca haben, in einem Umkreis von 6 km abstellen werden.
  2. Um die Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz von Airport Parking Mallorca zu optimieren, verfügen autorisierte Mitarbeiter des Unternehmens über die entsprechende Genehmigung, das Fahrzeug jederzeit innerhalb des Geländes des Parkplatzes von Airport Parking Mallorca zu bewegen, um die Weiterfahrt anderer Fahrzeuge auf dem Parkplatz zu ermöglichen, die in der Zwischenzeit von anderen Kunden abgeholt werden können.
  3. Um eine bessere Optimierung der verfügbaren Parkplätze zu erreichen, Airport Parking Mallorca behält sich das Recht vor, Fahrzeuge zwischen den Parkplätzen und den Einrichtungen anderer Betreiber zu bewegen, die dem Unternehmen ihre Parkplätze zur Verfügung stellen.
  4. Die Fahrt des Fahrzeugs vom Flughafen bis zum Airport Parking Mallorca bzw. zu den Einrichtungen anderer Betreiber, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca im Umkreis von 6 km vom Flughafen haben, wird vom Kunden ohne vorherige Zustimmung genehmigt.
  • Wenn der Kunde den Service für einen Zeitraum von mehr als einem Monat und mit regelmäßigen Zahlungen in Anspruch nimmt, erfolgen die Zahlungen mittels Lastschriftverfahren, die von dem Unternehmen zwischen dem 1. und 5. eines jeden Monats ausgestellt wird. Im Falle einer Rückgabe der Rechnung kann das Unternehmen dem Kunden die Rücklastschrift in Rechnung stellen.
  • Wenn der Kunde den Parkservice für einen festen Zeitraum beauftragt, erfolgt die Zahlung im Voraus und ist am Enddatum fällig. Falls der Kunde beschließt, das Fahrzeug vor dem festgelegten Datum abzuholen, kann er/sie dies ohne Anspruch auf Rückerstattung eines Betrags tun. Erfolgt die Abholung des Fahrzeugs nach dem vereinbarten Datum, zahlt der Kunde den Betrag zu den am Tag der Abholung des Fahrzeugs geltenden Tagespreisen, es sei denn, dies würde in diesem Vertrag ausdrücklich angegeben.
  • Jahres– und Halbjahresverträge laufen am Ende des Datums aus. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst um eine Verlängerung des Vertrags zu kümmern. E-Mail-Korrespondenz und Mitteilungen über den Ablauf des Vertrages sind nicht bindend und sollen daher nur als Service betrachtet werden. Das bedeutet auch, dass sich Kunden bei Vertragsende nicht auf verlorenen Postverkehr und möglicherweise auf zusätzliche Kosten berufen können.
  • Wenn der Kunde den Batterieladeservice in Anspruch nimmt, ermächtigt er/sie das Unternehmen hiermit, die Kabel an die Batteriepole anzuschließen.
  • Soll sich der Kunde für die Buchung des Parkdienstes mit Online-Zahlung (Vorauszahlung) entscheiden, sind die folgenden Überlegungen zu beachten: 100 % des gezahlten Betrags werden zurückerstattet, wenn die Stornierung 48 Stunden vor der Durchführung des Dienstes erfolgt; 50 % werden zurückerstattet, wenn die Stornierung zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor dem Dienst erfolgt; Es erfolgt jedoch keine Zurückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Dienstleistung eingereicht ist. In jedem der vorgenannten Fälle sind Stornierungen nur gültig, wenn sie per E-Mail an info@airport-parking-mallorca.com mit der entsprechenden Buchungsnummer mitgeteilt werden. Erfolgt die Abholung des Fahrzeugs nach dem vereinbarten Datum, muss der Kunde die ausstehenden Tage durch Zahlung des Betrags zu den am Tag der Abholung des Fahrzeugs gültigen Tagessätzen begleichen.

ONLINE-KAUFPROZESS

  1. Um die auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen zu erwerben, muss der Kunde die auf dem Bildschirm angezeigten Hinweise befolgen und akzeptieren, um den Kaufvorgang erfolgreich abzuschließen.
  2. Wenn der Kunde eine natürliche Person ist, muss er/sie mindestens 18 Jahre alt sein, um die Dienste zu erwerben.
  3. Der Vertragsabschluss erfolgt durch das Ausfüllen der entsprechenden Formulare durch den Kunden, die im Laufe des Kaufprozesses vorgelegt werden, und durch die eindeutige Zustimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und aller für das vertragliche Produkt geltenden Bedingungen durch den Kunden. Der Kaufprozess wird abgeschlossen, sobald der Kunde das Formular ausgefüllt und auf die Schaltfläche „Bezahlen und Kauf abschließen“ geklickt hat. Dies bedeutet, dass der Kunde das kommerzielle Angebot von Airport Parking Mallorca und die anwendbaren Bedingungen vollständig akzeptiert und zu einer Bestätigungsseite des Kaufs auf dem Bildschirm weitergeleitet wird, die der Kunde ausdrucken kann.
  4. Soll sich der Kunde für die Buchung des Parkdienstes mit Online-Zahlung (Vorauszahlung) entscheiden, sind die folgenden Überlegungen zu beachten: 100 % des gezahlten Betrags werden zurückerstattet, wenn die Stornierung 48 Stunden vor der Durchführung des Dienstes erfolgt; 50 % werden zurückerstattet, wenn die Stornierung zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor dem Dienst erfolgt; Es erfolgt jedoch keine Zurückerstattung, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Dienstleistung eingereicht ist. In jedem der vorgenannten Fälle sind Stornierungen nur gültig, wenn sie per E-Mail an info@airport-parking-mallorca.com mit der entsprechenden Buchungsnummer mitgeteilt werden. Erfolgt die Abholung des Fahrzeugs nach dem vereinbarten Datum, muss der Kunde die ausstehenden Tage durch Zahlung des Betrags zu den am Tag der Abholung des Fahrzeugs gültigen Tagessätzen begleichen.

 

 

Artikel 5

       ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN UND PREIS

 

  • Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt nach dem zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarten Verfahren, d. h. entweder durch direkte Übergabe am Airport Parking Mallorca oder durch die Abholung des Fahrzeugs am Flughafen (Valetservice/Driver Car) durch einen ordnungsgemäß uniformierten und identifizierten Mitarbeiter, immer unter Berücksichtigung der in Artikel 7 unten genannten Check–in–Verfahren.

 

  • Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt auf vorherigen Antrag des Kunden in einer der folgenden Modalitäten:
  1. Durch Angabe des Kunden bei der Übergabe des Fahrzeugs oder durch vorherige Angaben (durch Reservierungen), entweder per Online-Anfrage auf der Webseite oder per Telefon/E-Mail, wobei folgende Informationen hinzugefügt werden müssen: Flug, Fluggesellschaft, Datum und Uhrzeit der Rückreise des Kunden und Art der Rückgabe, die direkt sein kann (am Terminal, Valetservice/Driver Car) sowie auch anhand kostenlosen Transfers vom Terminal bis zum Airport Parking Mallorca.
  2. Durch Mitteilung an einen ordnungsgemäß identifizierten Mitarbeiter des Unternehmens am Flughafen oder durch telefonischen Kontakt mit dem Unternehmen, wobei die Anwesenheit des Kunden mitgeteilt und die Übergabe des Fahrzeugs am Terminal oder im Parkplatz mit kostenlosem Transport beantragt wird. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Vorgang in diesem Fall sich verzögern oder verweigern kann.
  • Der vom Kunden zu zahlende Betrag ist der in der Preistabelle angegebene Preis oder – in Ermangelung dessen – der Preis des Online-Simulators auf der Website www.airport-parking-mallorca.com (jeder Bruchteil beträgt 24 Stunden, d. h. Teilzeiträume oder -stunden werden nicht in Rechnung gestellt). Die Zahlung erfolgt entweder online (Vorauszahlung) oder bei der endgültigen Übergabe des Fahrzeugs unter Berücksichtigung des gewählten Vorgangs (Parkplatz/Valetservice) und des gewählten Zeitraums (immer mit Zahlungsterminals, denn Bargeld wird nicht akzeptiert).

 

Artikel 6

VERPFLICHTUNGEN DES KUNDES

Der Kunde ist dem Unternehmen gegenüber verpflichtet:

  1. Das Fahrzeug in vollständigem mechanischem und funktionsfähigem Zustand, mit allen technischen Überprüfungen und Inspektionen sowie mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen (im Rahmen der spanischen Gesetzgebung) zu liefern, die ordnungsgemäß zur Bereitstellung des Fahrzeugs durch den Kunden und seine Ortsveränderung durch Mitarbeiter des Unternehmens gemäß den Bedingungen von Artikel 4.1 b) und c) berechtigen.
  2. Aushändigung der Fahrzeugschlüssel (in jedem Parkplatz– bzw. Valetservice–Modus), die den Zugang zum Fahrzeug oder dessen Mobilität ermöglichen; die Alarmsteuerung, wenn es sich um ein autonomes Fahrzeug handelt, und jede andere Steuerung, die es ermöglicht, den Alarm bei Bedarf auszuschalten.
  3. Den Zugang zum Innenraum des Fahrzeugs und das Fahren des Fahrzeugs durch die Mitarbeiter des Unternehmens unter den Bedingungen und für die Zwecke von Klausel 4.2 zu gestatten.
  4. Jeder andere Zugriff auf das Fahrzeug ist ausgeschlossen, abgesehen von Situationen, die sich aus Anweisungen von Behörden, Polizei und Justiz- oder Strafverfolgungsbehörden ergeben.
  5. Durchführung der in Abschnitt 7 vorgesehenen Check–in– und Check–out–Verfahren und Unterzeichnung der entsprechenden Unterlagen.
  6. Vergewisserung, dass alle Gegenstände, die nicht zum Fahren oder Parken des Fahrzeugs erforderlich sind (insbesondere alle persönlichen oder wertvollen Gegenstände), aus dem Fahrzeug entfernt sind.
  7. Nach der Übegabe des Fahrzeugs, das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu ermächtigen, jedes darin eingebaute Element (Antenne oder anderes leicht auffallendes Zubehör) aus dem Fahrzeug zu entfernen. Diese müssen bei der Abholung des Fahrzeugs wieder eingebaut werden.
  8. Der Kunde haftet für alle Schäden durch technische Defekte, die durch das im Ipark-Bereich gelieferte Fahrzeug verursacht werden können.
  9. Den Preis für die am Ende dieses Vertrages fallenden Dienstleistungen gemäß der jeweils gültigen Preistabelle oder andernfalls den Preis, der auf dem Online-Simulator (airport-parking-mallorca.com) zu zahlen.
  10. Das Unternehmen ermächtigen, das Fahrzeug auf den Parkplätzen von Airport Parking Mallorca und den Einrichtungen anderer Betreiber, die über eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca verfügen, in einem Umkreis von 6 km zu bewegen und zu parken.
  11. Im Schadensfall erklärt sich der Kunde damit einverstanden, das Fahrzeug in der Werkstatt von Airport Parking Mallorca reparieren zu lassen, zum Nachteil eines anderen Reparaturbetriebs.
  12. Kunden, deren Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, müssen sich im Schadensfälle immer bei der Kfz-Versicherung melden.

 

Artikel 7

ÜBERGABE UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

ÜBERGABE UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS

1.- Bei der Übergabe des Fahrzeugs, entweder durch sofortige Übergabe am Airport Parking Mallorca oder durch Übergabe am Flughafen (Valetservice/Driver Car), werden die folgenden Punkte berücksichtigt:

  1.  Das Fahrzeug muss ohne jegliche Gegenstände, die nicht fester Bestandteil des Fahrzeugs sind, übergeben werden. Daher dürfen sich im Fahrgastraum keine Koffer, Kommunikationsgeräte, Radios, Computer, Kameras, Kleidung, Brillen, Geld usw. oder andere physisch abnehmbare Güter befinden, für die Airport Parking Mallorca keinerlei Verantwortung übernimmt.
  2. Der Kunde und der Mitarbeiter des Unternehmens checken das Fahrzeug ein, wobei das Innere und Äußere des Fahrzeugs überprüft werden. Bilder dürfen aufgenommen werden, um etwaige Schäden, Mängel oder Abnutzungserscheinungen zu registrieren, die am Tag der Übergabe vorhanden sind. Die daraus entstehende Dokumentation wird von dem Unternehmen bis zu 3 Tagen nach der Übergabe des Fahrzeugs aufbewahrt.
  3.  Auf Wunsch des Kunden muss auch das Annahmedokument des Unternehmens unterzeichnet werden, in dem der Kilometerstand des Fahrzeugs, der Kraftstoffstand und andere für die Haftung des Unternehmens relevante Fakten angegeben sind.

2.- Bevor das Fahrzeug dem Kunden zurückgegeben wird, entweder am Flughafen oder auf dem Parkplatz von Airport Parking Mallorca, wird das Fahrzeug von dem Kunden überprüft und ausgecheckt. Der Kunde wird bestätigen, ob der Kilometerstand des Fahrzeugs, der Kraftstoffstand usw. stimmen, und ob es keine Schäden vorliegen und das Unternehmen nicht haftet. Soll der Kunde eine Reklamation anlegen wollen, muss dies in den Einrichtungen des Unternehmens auf dem Parkplatz gemacht werden. Die Verantwortung von Airport Parking Mallorca endet, wenn das Fahrzeug unsere Einrichtungen verlässt oder ordnungsgemäß am Flughafenterminal abgegeben wird.

3.- In Anbetracht der Tatsache, dass der Check-in und der Check-out gemäß den in der vorhergehenden Klausel genannten Bedingungen erfolgen müssen, muss jede Reklamation, die der Kunde in Bezug auf Schäden oder Mängel des Fahrzeugs vorbringen kann, innerhalb von höchstens 3 Werktagen nach dem Datum der Übergabe des Fahrzeugs eingereicht werden, da sonst das Recht des Kunden auf Schadensersatz verwirkt ist.

4.- Sollte der Kunde bei der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Parkservice von Airport Parking Mallorca am Flughafen oder auf dem Parkplatz von Airport Parking Mallorca keinen ausdrücklichen Vorbehalt oder keine Reklamation äußern, wird davon ausgegangen, dass der Kunde zustimmt, dass sich das Fahrzeug in demselben Zustand befindet, in dem es übergegeben wurde. Bei Missachtung dieser Formalitäten und Fristen durch den Kunden kann kein Anspruch anerkannt werden.

                Artikel 8

                HAFTUNG DES UNTERNEHMENS

1.- Das Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden für Schäden, die von seinen Mitarbeitern verursacht werden, und zwar ausdrücklich in den folgenden Fällen:

  • Schäden, die am Fahrzeug infolge seiner Handhabung auf dem Parkplatz von Airport Parking Mallorca und in Einrichtungen anderer Betreiber, die über eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca verfügen, in einem Umkreis von 6 km zu den in Artikel 4.2 genannten Zwecken verursacht werden.
  •  Gemäß Klausel 4.1 Buchstaben c) und d) jegliche Schäden, die der Kunde und die Begleitpersonen infolge des Transfers erleiden, vorausgesetzt, dass diese Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Mitarbeiters des Unternehmens, der das betreffende Transferfahrzeug fährt, verursacht werden.
  •  Jeder andere Schaden, der durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung von Mitarbeitern oder Beauftragten des Unternehmens entstanden ist und für den die Haftung gemäß Klausel 7.2 nicht ausgeschlossen werden kann.
  • Airport Parking Mallorca behält sich das Recht vor, die Übergabe eines Fahrzeugs auf seinem Betriebsgelände zu verweigern, wenn mögliche Gefahren für die Sicherheit des Unternehmens von Ipark Estacionamientos y Servicios de Movilidad S.A.U. durch die Einfahrt oder den Aufenthalt des besagten Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände bekannt werden. Im gleichen Sinne verfügt das Unternehmen über das Recht, die Beförderung von Personen abzulehnen, die sichtbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen (jeglicher Art) stehen.

2.- Die Haftung des Unternehmens ist ausdrücklich ausgeschlossen in Bezug auf:

  • Schäden, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Gegenständen erleidet, die nach der Übergabe des Fahrzeugs im Fahrzeug verblieben sind, wie in den Klauseln 6.1 Buchstabe f) und 7.1 Buchstabe a) vorgesehen.
  •  Jegliche mechanische Beschädigung des Fahrzeugs, die nicht von Mitarbeitern des Unternehmens verursacht wurde, einschließlich Schäden, die durch das widerrechtliche Eindringen von Drittpersonen in das Gelände von Airport Parking Mallorca trotz der Schließ–, Alarm– und Überwachungssysteme verursacht wurden. Katastrophen oder natürliche Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, sind ebenfalls außerhalb der Haftung des Unternehmens.
  •  Die Versicherungspolice von Airport Parking Mallorca deckt keine Schäden, die durch Naturkatastrophen oder ungünstige Witterungsverhältnisse entstehen.
  •  Für vereinzelte Glasbrüche nimmt das Unternehmen keine Verantwortung.
  •  Empfehlungen für die Übergabe des Fahrzeugs: Bei internationalen Flügen lautet die Empfehlung, mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen anzukommen, bei Inlandsflügen senkt die Zahl jedoch auf 2 Stunden. Obwohl es nur wenige Minuten dauert, das Fahrzeug bei uns überzugeben und den Kunden zum Terminal zu transportieren, soll der Nutzer des Parkplatzes 20 Minuten vor der Check-in-Zeit Ihres Fluges bei uns eintreffen. Das Unternehmen nimmt keine Verantwortung für verpasste Flüge. In diesem Sinne ist das Unternehmen nicht dafür verantwortlich, dass der Kunde den Flug verpasst, wenn er/sie nicht eincheckt und rechtzeitig ankommt oder wenn sich der Shuttle-Service verspätet, beispielsweise aufgrund von Verkehrsstaus, Wetterbedingungen, Verzögerungen an der An– und Abfahrtszone wegen langen Wartezeiten usw.
  •    Die Pünktlichkeit bei der Ankunft ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Zahlungen von Schadenersatz sind insoweit ausgeschlossen.
  • Das Unternehmen haftet nicht für Probleme beim Starten des Fahrzeugs, sei es durch mechanische oder elektrische Störungen, Probleme mit den Scheiben, den Reifen, Schäden an der Karosserie oder eine defekte Batterie. Wir verpflichten uns lediglich, so weit wie möglich zu helfen, ohne dass der Kunde Ansprüche geltend machen kann.
  • Lackschäden, die nicht durch strukturelle Schäden verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für kleine Kratzer und Beulen, die den Lack bzw. Teile des Fahrzeugs betreffen und nicht auf einen strukturellen Schaden am Fahrzeug zurückzuführen sind (Stöße oder Reibungen an einem Fahrzeug, einer Säule oder einem anderen Gegenstand, der ein oder mehrere Teile des Fahrzeugs deformiert, verbeult bzw. verschiebt). Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden an der Unterseite des Fahrzeugs und Schäden, die nicht durch Verschmutzung des Fahrzeugs entstanden sind.
  • Airport Parking Mallorca ist nicht verantwortlich für Zahlungen an Vermittler und deren Rückerstattungs- und Stornierungspolitik und lehnt daher jegliche Haftung in dieser Hinsicht ab.
  • Gepäckschäden: Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Beulen, Kratzer, Flecken sowie gebrochene Griffe, Schlösser und/oder Kofferrollen, die während der Gepäckabfertigung und des Transports zum und vom Flughafen am Gepäck entstehen.
  • Das Unternehmen haftet nicht für Schäden an verderblichen und zerbrechlichen Gegenständen, die im Reisegepäck befördert werden.

3.- Um eine bessere Optimierung der verfügbaren Parkplätze zu erreichen, behält sich Airport Parking Mallorca das Recht vor, Fahrzeuge zwischen den Parkplätzen und den Einrichtungen anderer Betreiber zu bewegen, die dem Unternehmen ihre Parkplätze zur Verfügung stellen. 

4.- Airport Parking Mallorca ist nur dann zur Rückerstattung der Parkplatzkosten verpflichtet, wenn der Kunde den Flug verpasst.

Artikel 9

HAFTUNG DES KUNDEN

9.1.- Der Kunde haftet für jedes Bußgeld, jede Sanktion oder Zahlung, die dem Unternehmen aufgrund von Unregelmäßigkeiten entstehen, die am Fahrzeug, an den Fahrzeugdokumenten oder an dem Eigentumsrecht (im Rahmen des spanischen Rechts) festgestellt werden. Unbeschadet der Verteidigungsrechte des Unternehmens, soweit dies gesetzlich zulässig ist, erstattet der Kunde dem Unternehmen alle Kosten, die dem Unternehmen entstanden sind, einschließlich der Anwalts– und Notargebühren.

9.2.- Falls der Kunde den vereinbarten Preis oder andere von der Gesellschaft getragene Kosten nicht bezahlt, ist die Gesellschaft berechtigt, das Fahrzeug einzubehalten. Das Fahrzeug wird dann freigegeben, sobald der geschuldete Betrag vollständig beglichen ist, zu dem eine Verzugsentschädigung in Höhe des Anstiegs der Anzahl der Tage, an denen das Fahrzeug abgestellt wurde, hinzukommt.

9.3.- Die Verständlichkeit der Regeln und allgemeinen Bedingungen des Dienstes auf Deutsch. Airport Parking Mallorca ist nicht verantwortlich für Schäden oder Nachteile, die dem Kunden oder einer Drittperson als Folge der Unverständlichkeit verursacht werden können.

9.4.- Der Kunde erklärt sich mit der Übergabe bzw. Rückgabe seines Fahrzeugs während der Geschäftszeiten von Airport Parking Mallorca (täglich von 04:00 bis 23:59 Uhr) einverstanden. Falls die Übergabe bzw. Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten von Airport Parking Mallorca erfolgen würde, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, einen Zuschlag von 20 € zu bezahlen.

Artikel 10

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und dem spanischen Organisationsgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und Gewährleistung der digitalen Rechte werden Sie darüber informiert, dass Ihre personenbezogenen Daten in eine Datenverarbeitung einbezogen werden, deren Zweck die Verwaltung der von der Gesellschaft beauftragten Dienstleistung ist. Grundlage der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten sind die Zustimmung des Kunden und die Ausführung des vorliegenden Vertrags. Weitere Organe der staatlichen Verwaltung, der Autonomen Gemeinschaft Madrid oder der Gemeinde, in der sich die Einrichtungen von Airport Parking Mallorca befinden, können Adressaten sein. Die Kunden können ihre Rechte auf Information, Berichtigung, Auskunft, Löschung, Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung ausüben, indem sie einen schriftlichen Antrag an info@airpor-parking-mallorca.com an Camino de las Ceudas 2, 1. Stock, Las Rozas, PLZ 28232 Madrid. senden.

Artikel 11

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Alle Mitteilungen zwischen den Parteien, die sich aus Änderungen des vorliegenden Vertrags ergeben, müssen schriftlich erfolgen, d. h. vom Kunden an die Adresse des Unternehmens, per Fax oder E-Mail, und vom Unternehmen an die in den besonderen Bedingungen angegebene Adresse des Kunden gerichtet werden.

Artikel 12

GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG

Die Gültigkeit, Auslegung und Wirkung dieser Vereinbarung/Dienstleistung unterliegen ausschließlich spanischem Recht.

Die Parteien unterwerfen sich unter ausdrücklichem Verzicht auf ihr Recht, sich einer anderen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, den Gerichten und Obergerichten der Gerichtsbarkeit von Santiago de Compostela (Spanien) für die Beilegung von Streitigkeiten, Ansprüchen oder Kontroversen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich aller Fragen in Bezug auf deren Bestehen, Gültigkeit, Beendigung, Ungültigkeit oder Wirksamkeit.

PREISLISTE

 

PREISLISTE

 

  1. MINDESTAUFENTHALTDAUER: 24 STUNDEN, ONLINE-PREISE JE NACH BUCHUNG (TEILZEITEN ODER STUNDEN WERDEN NICHT ABGERECHNET).
  2. TRANSFER/ABHOLUNG DER FLUGGÄSTE VOM/ZUM FLUGHAFEN: KOSTENLOS
  3. FLUGHAFENTRANSFER/ABHOLUNG (VALETPARKDIENST/DRIVER CAR): IM PREIS ENTHALTEN
  4. ALLE ZEITRÄUME UMFASSEN 24 STUNDEN, MIT AUSNAHME DES LETZTEN TAGES, AN DEM DER KUNDE ÜBER EINE 4-STÜNDIGE TOLERANZ FÜR MÖGLICHE VERSPÄTUNGEN VERFÜGT.
  5. ALLE PREISE BEINHALTEN MWST. UND DIE GELTENDEN GEBÜHREN.
  6. DIE PREISE SIND DIE, DIE ZUM ZEITPUNKT DES VERTRAGSABSCHLUSSES ONLINE GELTEN.
  7. FALLS DER KUNDE SEIN FAHRZEUG AUßERHALB DER GESCHÄFTSZEITEN DES UNTERNEHMENS ÜBERGEBEN BZW. ABHOLEN MUSS, IST EINEN ZUSCHLAG VON 20 € FÜR DEN SERVICE ZU BEZAHLEN.

    Die Richtung